3 G: GEIMPFT, GENESEN, GETESTET

3G

Nach der Beschlussfassung des Coronakabinetts der hessischen Landesregierung haben sich die Regeln erneut geändert.

Ab 19.08.2021 muss bei Einlass in die Innenräume von Sportstätten ein Negativnachweis geführt werden.

D.h. es dürfen nur Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete eingelassen werden. Es gilt ein max 24 Stunden alter Antigen-Test oder ein max. 48 Std. alter PCR-Test. Selbstests sind nicht mehr zulässig. Dies gilt für alle Teilnehmer und ÜLs. Kinder unter 6 Jahren sind vom Negativnachweis ausgenommen.

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