Erwerb eines Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten
Seit dem 01.01.2004 haben die Krankenkassen die Möglichkeit, neben Zusatztarifen, Beitragsrückerstattungen und Selbstbehalten ihren Mitgliedern Bonusprogramme anzubieten, mit dem Ziel, die Eigeninitiative der Versicherten zu gesundheitsbewusstem Verhalten und zur Vorsorge zu fördern.
Eine Übersicht über die Bonusprogramme der Krankenkassen gibt es hier:
Der Erwerb eines Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten bei der TG07 ist möglich durch:
· Teilnahme an qualitätsgeprüften Gesundheitskursen (d. h. Anerkennung im Rahmen des § 20 SGB V). Hier kann der Teilnehmer sowohl durch eine Rückerstattung der Teilnahmegebühren, als auch durch Bonuspunkte profitieren. Die Bewertungen sind ähnlich denen der Vorsorgemaßnahmen.
Dies trifft z.B. für die mit dem “Pluspunkt Gesundheit” gekennzeichneten Kurse der TG07 zu (z.B. das Rückenseminar von Kirsten Kamm).
Die Rückerstattung der Kursgebühren kann mit diesem Formular bei der Krankenkasse beantragt werden:
Muster-Antrag-auf-Bezuschussung
· “Niederschwellige Angebote” wie z.B. die Mitgliedschaft im Sportverein, Leistungsabzeichen (Sportabzeichen) oder die Teilnahme an gesundheitsorientierten Sport- und Bewegungsangeboten (ohne Anerkennung nach § 20 SGB V)
Die Bewertung ist hier im Vergleich zu o.g. Maßnahmen geringer.
Die Krankenkassen werben mit verschiedenen Bonusmodellen für ihre Mitglieder. Einen einheitlichen Standard der Krankenkassen bei den Bonusmodellen gibt es leider nicht. Die meisten Krankenkassen belohnen ihre Mitglieder mit Sachprämien, teilweise auch mit Geldprämien. Die einzelnen Krankenkassen haben unterschiedliche Voraussetzungen für die Bonuspunkte.
Einige Krankenkassen haben beispielsweise Bonusscheckhefte in denen die Präventionsmaßnahmen durch die TG07-Eberstadt abgestempelt und unterschrieben werden.
Auch die Punktevergabe ist verschieden. Bei manchen Krankenkasse genügt die Mitgliedschaft in einem Sportverein, bei anderen müssen die Mitglieder bei Gesundheitskursen mit 80%iger Anwesenheit an einem Präventionsprogramm teilnehmen.
Zur Unterstützung unserer Arbeit kann eine Kopiervorlage einer Teilnahme-Bescheinigung für o.g. gesundheitsfördernde Bewegungsangebote bzw. für die Mitgliedschaft im Verein, welche von den Vereinen für jene Teilnehmer ausgestellt werden können, deren Krankenkasse nicht mit einem Bonus-Checkheft arbeitet hier heruntergeladen werden:
Bescheinigung_Bonussystem_Krankenkassen