Übungsleiter-Service

Aufwands-Entschädigung

Antrag erweitertes Führungszeugnis

BITTE BACHTEN:

Übungsleiterinnen und Übungsleiter, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und in unserem Verein Umgang mit Kindern und/oder Jugendlichen haben und in den letzten 5 Jahren kein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt haben, müssen dieses dem Verein zur Einsicht (erneut) vorlegen. Weitere Informationen unter dem obigen Link zum Antrag. Die Ausstellung des erweiterten Führungszeugnisses ist bei Verwendung des obigen Antrages kostenlos.

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