3G

3 G: GEIMPFT, GENESEN, GETESTET

Nach der Beschlussfassung des Coronakabinetts der hessischen Landesregierung haben sich die Regeln erneut geändert. Ab 19.08.2021 muss bei Einlass in die Innenräume von Sportstätten ein Negativnachweis geführt werden. D.h. es dürfen nur Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete

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