Liebe Vereinsmitglieder,
bei der Ausrichtung der diesjährigen Jahreshauptversammlung am 24.09.2021 müssen wir die Vorgaben aus der aktuellen Coronavirus-Schutzverordnung – CoSchuV – in der Fassung vom 16.09.2021 einhalten.
Um einen reibungslosen, infektionsfreien und CoSchuV-konformen Ablauf unserer JHV 2021 zu gewährleisten, bitten wir euch das nachfolgende Hygienekonzept der JHV einzuhalten:
- Die Teilnahme an der diesjährigen JHV erfordert einen Negativnachweis gemäß CoSchuV §3, Abs (1) . Zur Nachweisführung ist dieser Negativnachweis auf Verlangen gemeinsam mit einem amtlichen Ausweispapier im Original vorzulegen. Ein Negativnachweis kann u.a. durch folgende Dokumente bescheinigt werden:
(1) einen Impfnachweis im Sinne des § 2 Nr. 3 der COVID-19-Schutzmaßnahmen- Ausnahmenverordnung,
(2) einen Genesenennachweis im Sinne des § 2 Nr. 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung,
(3) einen Testnachweis im Sinne des § 2 Nr. 7 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, der die aus der Anlage 1 ersichtlichen Daten enthält,
(4) einen Testnachweis aufgrund einer maximal 48 Stunden zurückliegenden Testung mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukle- insäureamplifikationstechnik),
(5) den Nachweis der Teilnahme an einer regelmäßigen Testung im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzepts für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende an Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen nach § 33 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes (beispielsweise ein Testheft für Schülerinnen und Schüler mit Eintragungen der Schule oder der Lehrkräfte).
CoSchuV §3, Abs (1)
- Selbsttests sind NICHT ausreichend für einen Negativnachweis!
- Ohne gültigen Negativnachweis dürfen wir aus Gründen des Infektionsschutzes keinen Einlass gewähren.
- Beim Betreten des Vereinsgeländes bis zum Einnehmen des Sitzplates in der Schlossturnhalle muss eine medizinische Maske (OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 oder ver- gleichbar ohne Ausatemventil) getragen werden.
- Beim Betreten der Schlossturnhalle müssen die Hände desinfiziert werden. Ein entsprechender Spender zur Handdesinfektion befindet sich im Eingangsbereich.
- Jeder Besucher muss sich im Eingangsbereich mit seinen Kontaktdaten anmelden und die Teilnahme an der JHV mit seiner Unterschrift dokumentieren. Dafür liegen TG07-Kugelschreiber aus. Teilnehmer können den benutzten Kugelschreiber behalten. Kugelschreiber dürfen nicht von unterschiedlichen Personen verwendet werden.
- Die Anordnung der Sitzplätze sieht einen Abstand von mindestens 1,5m zwischen den Sitzplätzen vor. Dieser Abstand darf nicht verringert werden.
- Auf dem Sitzplatz kann die medizinische Maske abgenommen werden.
- Während der JHV bleiben Fenster und Türen geöffnet um für eine ausreichende Lüftung zu sorgen. Daher ggf. warm genug anziehen.
- Beim Verlassen des Sitzplatzes muss der medizinischer Mund-Nasenschutz getragen werden.
- Am Ende der JHV bitte die medizinische Maske tragen und zügig die Halle verlassen.
Vielen Dank für Eure Unterstützung!
Eure TG07 Eberstadt e.V.