Hygienekonzept Jahreshauptversammlung

Liebe Vereinsmitglieder,

bei der Ausrichtung der diesjährigen Jahreshauptversammlung am 24.09.2021 müssen wir die Vorgaben aus der aktuellen Coronavirus-Schutzverordnung – CoSchuV – in der Fassung vom 16.09.2021 einhalten.

Um einen reibungslosen, infektionsfreien und CoSchuV-konformen Ablauf unserer JHV 2021 zu gewährleisten, bitten wir euch das nachfolgende Hygienekonzept der JHV einzuhalten:

  • Die Teilnahme an der diesjährigen JHV erfordert einen Negativnachweis gemäß CoSchuV §3, Abs (1) . Zur Nachweisführung ist dieser Negativnachweis auf Verlangen gemeinsam mit einem amtlichen Ausweispapier im Original vorzulegen. Ein Negativnachweis kann u.a. durch folgende Dokumente bescheinigt werden:

(1) einen Impfnachweis im Sinne des § 2 Nr. 3 der COVID-19-Schutzmaßnahmen- Ausnahmenverordnung,

(2) einen Genesenennachweis im Sinne des § 2 Nr. 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung,

(3) einen Testnachweis im Sinne des § 2 Nr. 7 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, der die aus der Anlage 1 ersichtlichen Daten enthält,

(4) einen Testnachweis aufgrund einer maximal 48 Stunden zurückliegenden Testung mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukle- insäureamplifikationstechnik),

(5) den Nachweis der Teilnahme an einer regelmäßigen Testung im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzepts für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende an Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen nach § 33 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes (beispielsweise ein Testheft für Schülerinnen und Schüler mit Eintragungen der Schule oder der Lehrkräfte).

CoSchuV §3, Abs (1)
  • Selbsttests sind NICHT ausreichend für einen Negativnachweis!
  • Ohne gültigen Negativnachweis dürfen wir aus Gründen des Infektionsschutzes keinen Einlass gewähren.
  • Beim Betreten des Vereinsgeländes bis zum Einnehmen des Sitzplates in der Schlossturnhalle muss eine medizinische Maske (OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 oder ver- gleichbar ohne Ausatemventil) getragen werden.
  • Beim Betreten der Schlossturnhalle müssen die Hände desinfiziert werden. Ein entsprechender Spender zur Handdesinfektion befindet sich im Eingangsbereich.
  • Jeder Besucher muss sich im Eingangsbereich mit seinen Kontaktdaten anmelden und die Teilnahme an der JHV mit seiner Unterschrift dokumentieren. Dafür liegen TG07-Kugelschreiber aus. Teilnehmer können den benutzten Kugelschreiber behalten. Kugelschreiber dürfen nicht von unterschiedlichen Personen verwendet werden.
  • Die Anordnung der Sitzplätze sieht einen Abstand von mindestens 1,5m zwischen den Sitzplätzen vor. Dieser Abstand darf nicht verringert werden.
  • Auf dem Sitzplatz kann die medizinische Maske abgenommen werden.
  • Während der JHV bleiben Fenster und Türen geöffnet um für eine ausreichende Lüftung zu sorgen. Daher ggf. warm genug anziehen.
  • Beim Verlassen des Sitzplatzes muss der medizinischer Mund-Nasenschutz getragen werden.
  • Am Ende der JHV bitte die medizinische Maske tragen und zügig die Halle verlassen.

Vielen Dank für Eure Unterstützung!

Eure TG07 Eberstadt e.V.

(Gesamt: 289, Heute: 1)