TG07-Mitglieder im Alter von 16 – 65 Jahren, die jährlich einen 3-stündigen Arbeitseinsatz leisten oder alternativ 30,00€ zahlen, können den Helfereinsatz als Arbeitseinsatz geltend machen.
Pro erbrachte Stunde wird der Arbeitseinsatz mit 10€ verrechnet. D.h., Mitglieder, die einen dreistündigen Arbeitseinsatz im Zeitraum eines Jahres erbringen, werden zum Anfang des folgenden Beitragsjahres keine 30,-€ berechnet bzw. eingezogen.
Bei vielen Vereinsereignissen kann der Arbeitseinsatz auch in Form von Kuchenspenden geleistet werden. Ein Kuchen wird dabei mit einem 1-stündigen Arbeitseinsatz verrechnet.
03.06. & 04.06.2022 Arbeitseinsatz am Himmelsleiterlauf
(Gesamt: 1.527, Heute: 1)