Am Donnerstag, den 25.11. tritt die neue CoSchuV in Kraft.
Für unseren Erwachsenensport bedeutet dies eine generelle 2G Pflicht – also nur geimpfte oder genesene erwachsene Sportler dürfen mit uns Sport machen. Das Gleiche gilt auch für Wettkämpfe, Turniere, ….
Ein Nachweis über den Impf- oder Genesenenstatus ist beim Sport mitzuführen.
Für Kinder und Jugendliche gelten abweichende Regelungen (siehe unten).
Hier die relevanten Ausschnitte der Verordnung:
Also weiterhin:
- Kinder unter 6 oder noch nicht eingeschult: Kein Nachweis!
- Kinder ab 6 (und eingeschult) bis 18 Jahre: Testnachweis per offiziellem Antigentest (Satz 1 Nr. 3) oder mit regelmäßiger (schulischer) Testung, dann Nachweis per Testheft (Satz 1 Nr. 5)
Wir bitten um euer Verständnis und um eure Unterstützung bei der Einhaltung dieser Regeln.
Bitte bleibt gesund!
Mit sportlichen Grüßen,
Eure TG07 Eberstadt e.V.
(Gesamt: 98, Heute: 1)