2G im Erwachsenen-Sport

Am Donnerstag, den 25.11. tritt die neue CoSchuV in Kraft.

Für unseren Erwachsenensport bedeutet dies eine generelle 2G Pflicht – also nur geimpfte oder genesene erwachsene Sportler dürfen mit uns Sport machen. Das Gleiche gilt auch für Wettkämpfe, Turniere, ….

Ein Nachweis über den Impf- oder Genesenenstatus ist beim Sport mitzuführen.

Für Kinder und Jugendliche gelten abweichende Regelungen (siehe unten).
Hier die relevanten Ausschnitte der Verordnung:


Also weiterhin:

  • Kinder unter 6 oder noch nicht eingeschult: Kein Nachweis!
  • Kinder ab 6 (und eingeschult) bis 18 Jahre: Testnachweis per offiziellem Antigentest (Satz 1 Nr. 3) oder mit regelmäßiger (schulischer) Testung, dann Nachweis per Testheft (Satz 1 Nr. 5)

Wir bitten um euer Verständnis und um eure Unterstützung bei der Einhaltung dieser Regeln.

Bitte bleibt gesund!

Mit sportlichen Grüßen,

Eure TG07 Eberstadt e.V.

(Gesamt: 98, Heute: 1)