Corona Präventions und Eskalationskonzept

Die wichtigsten Punkte des Präventions- und Eskalationskonzept im Überblick:
Handelt es sich um ein diffuses, nicht klar eingrenzbares Infektionsgeschehen im Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt, sind die nachstehenden Maßnahmen per Allgemeinverfügung anzuordnen. Bei einem nachweislich eng lokalisierten oder klar eingrenz- und damit eindämmbaren Infektionsgeschehen, zum Beispiel in einer Einrichtung, einem Betrieb oder in einer Kommune, können auch einzelne dieser Maßnahmen ergriffen werden oder die Maßnahmen auf die betroffene Einrichtung oder Kommune beschränkt werden.

Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2
(Coronavirus-Schutzverordnung – CoSchuV -)

Inzidenz >35

  • 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen)
  • bei Zusammenkünften, Fachmessen, Veranstaltungen und Kulturangeboten mit mehr als 25 Personen in Innenräumen. Dies gilt auch für private Feierlichkeiten in öffentlichen oder eigens angemieteten Räumen.
  • für Besucher in Einrichtungen der Behindertenhilfe
  • für Gäste in der Innengastronomie (gilt nicht für Betriebsangehörige in Betriebskantinen).
  • für Gäste in Spielbanken, Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen
  • beim Einlass in die Innenräume von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie in die Innenräume von Sportstätten wie Fitnessstudios, Hallenbäder und Sporthallen. Gilt nicht für den Spitzen- und Profisport.
  • bei körpernahen Dienstleistungen z.B. beim Friseurbesuch
  • In Hotels und vergleichbaren Übernachtungsbetrieben ist ein Negativnachweis bei Anreise und bei längeren Aufenthalten zweimal pro Woche erforderlich.


Inzidenz > 50

  • Generelle Pflicht zu medizinischen Masken in Gedrängesituationen, in denen die Mindestabstände nicht eingehalten werden können.
  • Teilnehmerbegrenzung für Veranstaltungen, Kulturangebote und größere Zusammenkünfte auf 500 Personen im Freien und 250 Personen in Innenräumen (zuzüglich Geimpfte/Genesene). Dies gilt auch für private Feierlichkeiten in öffentlichen oder eigens angemieteten Räumen. Größere Veranstaltungen sind genehmigungspflichtig.

Inzidenz > 100

  • FFP2-Maskenpflicht für nicht vollständig geimpftes oder genesenes Personal in Alten- und Pflegeheimen.
  • Allgemeine Kontaktbeschränkungen: Treffen mit maximal 10 Personen aus verschiedenen Hausständen oder zwei Hausstände. Kinder bis einschließlich 14 Jahre sowie Genesene und vollständig Geimpfte zählen nicht mit (entsprechende Empfehlung für private Wohnungen).
  • Maskenpflicht in den Schulen auch am Sitzplatz.
  • 3G-Regel bei Zusammenkünften, Fachmessen, Veranstaltungen und Kulturangeboten auch im Freien.
  • Teilnehmerbegrenzung für Veranstaltungen, Kulturangebote und größere Zusammenkünfte auf 200 Personen im Freien und 100 Personen in Innenräumen (zuzüglich Geimpfte/Genesene). Größere Veranstaltungen sind genehmigungspflichtig.
  • FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV (nicht für Kinder unter 16 Jahre).
  • Generelle Empfehlung zum Homeoffice.
  • 3G-Regel auch im Freien bei Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Sportstätten wie Fitnessstudios, Hallenbäder oder Sporthallen (gilt nicht für den Spitzen- und Profisport).
  • Zugangsbegrenzung im Einzelhandel (bis 800qm): Max. 1 Kunde/Kundin pro 10qm Verkaufsfläche. Auf die 800 Quadratmeter übersteigende Verkaufsfläche höchstens eine Kundin oder ein Kunde pro 10qm. Für Einkaufszentren ist die jeweilige Gesamtverkaufsfläche maßgebend.
  • 3G-Regel auch auf den Außenflächen von Tanzlokalen, Diskotheken, Clubs und ähnlichen Einrichtungen. Bei Nicht-Geimpften und Nicht-Genesenen ist ein PCRTest notwendig.
  • 3G-Regel auch in der Außengastronomie (gilt nicht für Betriebsangehörige in Betriebskantinen).
  • FFP2-Maskenpflicht bei körpernahen Dienstleistungen (nicht für Kinder unter 16 Jahre).
  • 3G-Nachweis in Prostitutionsstätten. Bei Nicht-Geimpften und Nicht-Genesenen ist ein PCR-Test notwendig.


Die Hessische Landesregierung behält sich vor, bei einem weiter steigenden
Infektionsgeschehen unter Berücksichtigung und Bewertung der landesweiten
Hospitalisierungsrate weitere Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

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