WIedereinstieg in den Vereinssport

Am 6. Mai haben sich die Bundesregierung und die Ministerpräsident*innen der Länder auf eine stufenweise Öffnung des Sportbetriebs in ganz Deutschland geeinigt. Für Hessen hat die Landesregierung einen Tag später konkrete Schritte zur Wieder-aufnahme des Sports beschlossen.

Den Rahmen, in dessen Grenzen der Vereinssport wieder aufgenommen werden kann, regelt die „Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung“ Hessen (aktuell vom 7. Mai 2020). Die Verordnung tritt am 9. Mai in Kraft und gilt bis zum 5. Juni 2020. Die Lesefassung der Verordnung kann hier eingesehen werden.

Neben dieser Verordnung hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) weitere Regelungen und Auflagen im Rahmen eines Erlasses veröffentlicht. Diesen Erlass finden Ihr hier.

Von der Wiederaufnahme eines regulären Betriebs sind wir aufgrund der Regelungen und Auflagen allerdings noch weit entfernt.

Was bedeutet das konkret?

Demnach bleibt Wettkampfsport verboten bzw. ist nur im Bereich des Spitzen- und Profisports (unter Auflagen) möglich. Zuschauer sind nicht gestattet.

Ein Sportbetrieb ist seit dem 9. Mai sowohl im Freien als auch in Innenbereichen (etwa in einer Sporthalle) unter strikter Einhaltung der folgenden Abstands- und Hygieneauflagen wieder erlaubt. Das bedeutet: Trainingsbetrieb im Sportverein ist möglich, wenn

  • er kontaktfrei ausgeübt wird,
  • ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet ist,
  • Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, durchgeführt werden,
  • Umkleidekabinen, Dusch und Waschräume sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten, ausgenommen Toiletten, geschlossen bleiben,
  • der Zutritt zur Sportstätte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt,
  • Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des RobertKoch-Institutes keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden.

Der Trainings- und Sportbetrieb ist auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, gedeckt und ungedeckt, wieder zulässig. Die Entscheidung für die Öffnung der Sportstätten obliegt den Betreibern.

Wie geht es weiter?

Zur Zeit sind wir und auch die Stadt Darmstadt dabei, die Umsetzung der Regelungen und Auflagen zu prüfen. Die durch uns angemieteten städtischen und schulischen Hallen werden uns daher auch erst ab nächster Woche zur Verfügung stehen.

Unsere ohnehin schon begrenzten räumlichen Kapazitäten werden durch die Auflagen weiter eingeschränkt, so dass unsere eigenen Gymnastikräume allenfalls durch sehr kleine Gruppen genutzt werden können. Wir müssen daher unsere Raumbelegung komplett neu planen und dabei fair auf alle Abteilungen verteilen.

Den Lockdown haben unsere Reinigungskräfte, der Hausmeister und der Bauausschuss für eine Grundreinigung der Räumlichkeiten und Geräte genutzt. So wurden u.a. Schamponiermaschinen geliehen um alle Turn-Matten gründlich zu reinigen. Die Geräteräume wurde neu geordnet und mit Bodenmarkierungen versehen.

Mittel zur Flächen- und Hand-Desinfektion inkl Spender wurden durch uns bereits vor einigen Wochen bestellt, haben jedoch bei unserem Lieferanten aktuell Lieferzeiten von 11 Wochen, so dass wir in dieser Woche noch alternative Bezugsquellen ausfindig machen müssen.

Insgesamt ist also viel vorzubereiten und zu planen, so dass wir vsl ab nächster Woche Schritt für Schritt versuchen werden, Sport im Innen- und auch im Aussenbereich anzubieten.

Unsere Online Angebote werden wir in dieser Zeit aufrecht erhalten, es sei denn diese werden in unseren Räumlichkeiten wieder angeboten.

Herzlichen Dank für Eure Geduld!

Mit vielen sportlichen Grüßen!

Euer TG07 Vorstand!

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