In der Jahreshauptversammlung wurde eine grundlegende Änderung der Beitragsstruktur beschlossen: Der Mitgliedsbeitrag für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende, Mitglieder im Bundesfreiwilligendienst oder im freiwilligen Wehrdienst bis zum vollendeten 25. Lebensjahr wird auf 9,00 € pro Monat gesenkt.
Dafür ist es notwendig, dass Mitglieder einen Nachweis über den entsprechenden Status, also z.B. Schüler- oder Studierendenausweis, vorlegen und zwar jährlich immer bis zum 15. Januar an die Geschäftsstelle, gerne per E-Mail an [at][.]">[at][.].
Darüber hinaus wurde beschlossen: Für Behinderte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von >= 50% wird der Mitgliedsbeitrag auf 10,00 € pro Monat gesenkt. Ein entsprechender Nachweis über den GdB ist mit der Kopie eines Behindertenausweises pro Gültigkeitsperiode des Behindertenausweises ebenfalls in der Geschäftsstelle vorzulegen.